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Briefwahl bei den Europawahlen am 25. Mai 2014
Im Hinblick auf die am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament möchte die Botschaft hiermit die gesetzlichen Bestimmungen erläutern, die es den in Österreich wohnhaften Luxemburgern ermöglichen, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Briefwahl zugelassene Personen ihre Einberufung zur Wahl beim Bürgermeister- und Schöffenrat der Wahlgemeinde beantragen müssen. Dieser Antrag kann formlos oder unter Verwendung des beigelegten Formulars gestellt werden. Dieses Formular dient als Modell, das die Antragstellung erleichtern soll.
Wähler mit Hauptwohnsitz im Großherzogtum Luxemburg müssen Ihren Antrag an die Gemeinde richten, in der sie in den Wählerlisten eingetragen sind. Für Wähler mit Hauptwohnsitz in Österreich ist es die Gemeinde in Luxemburg, in der sie zuletzt gemeldet waren. Sollte dies nicht zutreffen, muss der Antrag an die Geburtsgemeinde oder aber an die Gemeinde der Stadt Luxemburg geschickt werden.
Jede Person mit Wohnsitz in Österreich muss dem Antrag auch eine Kopie ihres gültigen Reisepasses beilegen. Der Antragsteller muss mit seiner Unterschrift eidlich bekräftigen, dass er weder gemäß Artikel 52 der Verfassung noch gemäß Artikel 6 des Wahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Um für die Briefwahl zugelassen zu werden, muss die Anfrage frühestens ab Sonntag, den 16. März 2014 und spätestens bis Freitag, den 25. April 2014 beim Bürgermeister- und Schöffenrat der betroffenen Gemeinde eingereicht werden. Die Zeit für den Postweg sollte dabei berücksichtigt werden.
Die zur Briefwahl zugelassenen Antragsteller erhalten vom Bürgermeister- und Schöffenrat bis spätestens 5. Mai 2014 mittels eingeschriebenem Brief und Übernahmeschein die Einberufung zur Wahl. Diese beinhaltet:
- die Kandidatenliste und die gesetzlich vorgeschriebene Anweisung,
- ein Wahlkuvert und einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahlen,
- einen Umschlag für die Übermittlung des Wahlkuverts mit der Aufschrift: «Elections - vote par correspondance» und der Anschrift des für die Wahlstimme zuständigen Empfängerwahlbüros.
Die Wahlberechtigten, die sich für die Briefwahl entschieden haben, müssen ihre Wahlkuverts nicht mehr per Einschreiben zurücksenden. Des Weiteren werden die Versandkosten automatisch von der zuständigen luxemburgischen Gemeinde übernommen.
Formular :














